Information zum Verkauf von Wohnungen an „Schwellenhaushalte“ auf dem Gelände des Mark Twain Village

Was ist ein Schwellenhaushalt?

Unter Schwellenhaushalten sind alle Haushalte zu verstehen, die folgende Einkommensgrenzen der Stadt Heidelberg einhalten:

Stand 26.06.2023:

HaushaltsgrößeBruttojahreseinkommen / Gewinn
(abzügl. Werbungskosten)
2 Personen74.500,00 €
3 Personen84.000,00 €
4 Personen93.500,00 €
5 Personen103.000,00 €
6 Personen112.500,00 €

Welche Parameter sind für die Ermittlung der Einkommensgrenze relevant?

Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Bruttojahreseinkommen / Gewinn abzüglich etwaiger Werbungskosten des Haushalts zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sicher anstehende und dauerhafte Änderungen innerhalb der nächsten 12 Monate werden berücksichtigt.

Neben den Nachweisen zur Einhaltung der Einkommensgrenzen benötigt die Förderstelle auch Angaben zum derzeitigen Vermögensstand (Bankguthaben, Immobilien, …).

Gibt es Besonderheiten?

Wenn die Ehefrau/Lebenspartnerin das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird bei der Ermittlung der im Haushalt lebenden Personen die Anzahl der Haushaltsmitglieder fiktiv um 1 Person erhöht, d.h. das Bruttojahreseinkommen erhöht sich um 9.500€.

Außerdem wird bei vorliegender Schwangerschaft ab der 13ten Woche von einem haushaltsangehörigen Kind ausgegangen.

Welche Einschränkung/Verpflichtungen gibt es für die Käufer?

Die Immobilie muss 10 Jahre selbst genutzt werden (Eigennutzung).

Gibt es Ausnahmen von dieser Einschränkung/Verpflichtung?

Bei einer gravierenden Änderung der Lebensumstände (beruflich bedingter Umzug, Scheidung, …) ist der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie möglich. Dabei müssen Käufer oder Mieter jedoch die jeweiligen Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms einhalten. Die Vermietung kann also nur an berechtigte Personen erfolgen. Im Falle der Vermietung darf die Miete nicht höher sein als die jeweils ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 10 %.

Wer prüft die Voraussetzungen?

Ob ein Schwellenhaushalt vorliegt, prüft ausschließlich die Wohnbauförderstelle der Stadt Heidelberg.

Diese befindet sich im Technischen Bürgeramt, Gebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1.

Können Schwellenhaushalte von der Familienförderung des Landes profitieren?

Haushalte mit mindestens 1 Kind haben grundsätzlich die Möglichkeit, über die städtische Wohnbau- förderstelle zinsbegünstigte Darlehen der L-Bank zu beantragen. Derzeit ist allerdings unklar, wann es wieder verbindliche Zusagen für Darlehen der L-Bank geben wird.

Wie ist bei Interesse an einer Wohnung vorzugehen?

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 06221/6472372 oder per Mail an verkauf@mtv-hd.de.

Infoblatt zu „Schwellenhaushalten“
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Unverbindliche Information zum Verkauf von Wohnungen an Schwellenhaushalte | Stand Oktober 2023


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