

Information zum Verkauf von Wohnungen an „Schwellenhaushalte“ auf dem Gelände des Mark Twain Village
Unter Schwellenhaushalten sind alle Haushalte zu verstehen, die folgende Einkommensgrenzen der Stadt Heidelberg einhalten:
Stand 26.06.2023:
Haushaltsgröße | Bruttojahreseinkommen / Gewinn (abzügl. Werbungskosten) |
2 Personen | 74.500,00 € |
3 Personen | 84.000,00 € |
4 Personen | 93.500,00 € |
5 Personen | 103.000,00 € |
6 Personen | 112.500,00 € |
Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Bruttojahreseinkommen / Gewinn abzüglich etwaiger Werbungskosten des Haushalts zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sicher anstehende und dauerhafte Änderungen innerhalb der nächsten 12 Monate werden berücksichtigt.
Neben den Nachweisen zur Einhaltung der Einkommensgrenzen benötigt die Förderstelle auch Angaben zum derzeitigen Vermögensstand (Bankguthaben, Immobilien, …).
Wenn die Ehefrau/Lebenspartnerin das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird bei der Ermittlung der im Haushalt lebenden Personen die Anzahl der Haushaltsmitglieder fiktiv um 1 Person erhöht, d.h. das Bruttojahreseinkommen erhöht sich um 9.500€.
Außerdem wird bei vorliegender Schwangerschaft ab der 13ten Woche von einem haushaltsangehörigen Kind ausgegangen.
Die Immobilie muss 10 Jahre selbst genutzt werden (Eigennutzung).
Bei einer gravierenden Änderung der Lebensumstände (beruflich bedingter Umzug, Scheidung, …) ist der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie möglich. Dabei müssen Käufer oder Mieter jedoch die jeweiligen Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms einhalten. Die Vermietung kann also nur an berechtigte Personen erfolgen. Im Falle der Vermietung darf die Miete nicht höher sein als die jeweils ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 10 %.
Ob ein Schwellenhaushalt vorliegt, prüft ausschließlich die Wohnbauförderstelle der Stadt Heidelberg.
Diese befindet sich im Technischen Bürgeramt, Gebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1.
Haushalte mit mindestens 1 Kind haben grundsätzlich die Möglichkeit, über die städtische Wohnbau- förderstelle zinsbegünstigte Darlehen der L-Bank zu beantragen. Derzeit ist allerdings unklar, wann es wieder verbindliche Zusagen für Darlehen der L-Bank geben wird.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 06221/6472372 oder per Mail an verkauf@mtv-hd.de.
Unverbindliche Information zum Verkauf von Wohnungen an Schwellenhaushalte | Stand Oktober 2023

HEIDELBERGER VOLKSBANK eG
Kurfürstenanlage 8
69115 Heidelberg

Kurpfalz Immobilien GmbH
Bahnhofstraße 18/1
69469 Weinheim