Information zum Verkauf von Wohnungen an „Schwellenhaushalte“ auf dem Gelände des Mark Twain Village

Was ist ein Schwellenhaushalt?

Unter Schwellenhaushalten sind alle Haushalte zu verstehen, die die Einkommensgrenzen des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms erfüllen. Junge Familien dürfen diese Grenzen teilweise sogar überschreiten (siehe Besonderheiten).

Welche Parameter sind für die Ermittlung der Einkommensgrenze relevant?

Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus

  • der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und
  • dem Bruttojahreseinkommen des Haushalts zum Zeitpunkt der Antragstellung (anstehende Änderungen innerhalb der nächsten 12 Monate werden berücksichtigt).

Neben den Nachweisen zur Einhaltung der Einkommensgrenzen benötigt die Förderstelle auch Angaben zum derzeitigen Vermögensstand (Bankguthaben, Immobilien,…).

Gibt es Besonderheiten?

Wenn die Ehefrau/Lebenspartnerin das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird bei der Ermittlung der im Haushalt lebenden Personen die Anzahl der Haushaltsmitglieder fiktiv um 1 Person erhöht.

Beispiel: Bei einem Paar ohne Kinder wird in einem solchen Fall nicht die Einkommenstabelle für 2 Personen, sondern die für 3 Personen angesetzt.

Außerdem wird bei vorliegender Schwangerschaft ab der 13ten Woche von einem haushalts- angehörigen Kind ausgegangen.

Zum Stand Dezember 2022 betragen die Einkommensgrenzen :

Haushaltsgröße Bruttojahreseinkommen
1 Person71.500,00 €
2 Personen71.500,00 €
3 Personen81.000,00 €
4 Personen90.500,00 €
5 Personen100.000,00 €
6 Personen109.500,00 €

Welche Einschränkung/Verpflichtungen gibt es für die Käufer?

Die Immobilie muss 10 Jahre selbst genutzt werden (Eigennutzung).

Gibt es Ausnahmen von dieser Einschränkung/Verpflichtung?

Bei einer gravierenden Änderung der Lebensumstände (beruflich bedingter Umzug, Scheidung, …) ist der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie möglich. Dabei müssen Käufer oder Mieter jedoch die jeweiligen Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms einhalten. Die Vermietung kann also nur an berechtigte Personen erfolgen. Im Falle der Vermietung darf die Miete nicht höher sein als die jeweils ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 10 %.

Können Schwellenhaushalte von der Familienförderung des Landes profitieren?

Haushalte mit mindestens 1 Kind haben die Möglichkeit, über die städtische Wohnbauförderstelle zinsbegünstigte Darlehen der L-Bank zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen der L-Bank sich von denen der Wohnbauförderstelle Heidelberg unterscheiden.

Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße. Eine 4-köpfige Familie könnte zum Beispiel bis zu 300.500 € Basisförderung erhalten.

Für die ersten 15 Jahre beträgt der Zins aktuell 0,00% p.a.
Die anfängliche Tilgung beträgt aktuell 2,25% p.a.

Achtung: Die fiktive Erhöhung der Einkommensgrenzen (siehe Besonderheiten) gilt nicht für die Beantragung zinsbegünstigter Darlehen. Hier sind die jeweils gültigen Grenzen gemäß vorstehender Tabelle anzuwenden.

Wer prüft die Förderfähigkeit?

Ob ein Schwellenhaushalt vorliegt und ob dieser ggf. auch Förderdarlehen bekommen kann, prüft ausschließlich die Wohnbauförderstelle der Stadt Heidelberg. Diese befindet sich im Technischen Bürgeramt, Gebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1.

Wie ist bei Interesse an einer Wohnung vorzugehen?

Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular www.mtv-hd.de/kontakt.

Infoblatt zu „Schwellenhaushalten“
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